Die allgemeine Regel lautet, dass Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von Immobilien steuerpflichtig/abzugsfähig sind. Es gibt jedoch viele Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel für den Verkauf von Wohnraum, den Sie selbst bewohnen. Der Verkauf von Pendlerwohnungen folgt den gleichen Regeln, die auch für Ihr eigenes Haus gelten.
Gewinne aus dem Verkauf Ihres Eigenheims sind steuerfrei, wenn bestimmte Belegungs- und Eigentumsbedingungen erfüllt sind. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist ein Verlust aus dem Immobilien Norwegen verkaufen Ihres Eigenheims nicht abzugsfähig.
Dauer des Eigentums und der Nutzung
- Zeitraum des Eigentums – Der Verkauf muss mehr als ein Jahr (12 Monate) nach dem Erwerb der Immobilie (gekauft, geerbt, geschenkt bekommen) stattfinden oder vereinbart werden, und
- Nutzungsdauer – Sie als Eigentümer müssen die Immobilie während der letzten zwei Jahre (24 Monate) vor dem Verkauf mindestens ein Jahr (12 Monate) lang als Eigenheim genutzt haben.
Was wird als Veräußerung betrachtet?
Die Regeln bezüglich der Steuerpflicht für Gewinne und der Abzugsberechtigung für Verluste gelten für den Verkauf und die sonstige Veräußerung von Immobilien. Die auf dieser Seite erläuterten Regeln zum “Immobilien Norwegen verkaufen” gelten daher auch für andere Formen der Veräußerung.
Eine Immobilie gilt als verwertet, wenn das Eigentum aufgegeben oder auf eine andere Partei übertragen wurde, z. B. durch
- freiwilligen Verkauf, einschließlich Verkauf zu einem reduzierten Preis, wenn die Zahlung nicht symbolisch ist,
- Zwangsverkauf, z. B.: Enteignung, Verkauf eines Hofes an ein anderes Familienmitglied oder Verkauf bei einer Zwangsversteigerung,
- Tausch von Grundbesitz,
- vollständige Zerstörung, z. B. durch Feuer.
Einige Formen der Eigentumsübertragung gelten jedoch nicht als Verwertung, z.B.:
- Übertragung als Schenkung oder Erbvorbezug,
- Übertragung durch Vererbung im Todesfall,
- Teilung des Nachlasses eines Verstorbenen,
- Übertragung zwischen Ehegatten,
- Teilung von gemeinsamem Vermögen zwischen Ehegatten.
Die Besitzzeit ist der Zeitraum, in dem Sie die Immobilie besaßen.
Die Eigentumsdauer wird ab dem Datum bestimmt, an dem Sie die Immobilie erworben (gekauft, geerbt, als Geschenk erhalten) haben. Im Allgemeinen werden Sie ab dem Datum als Eigentümer betrachtet, an dem Sie die Immobilie tatsächlich in Besitz genommen haben.
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